ANZEIGE

DNA-Technologie und KI lösen jahrzehntealte ungelöste Mordfälle in den USA

Ein neuer Ansatz mit genetischer Genealogie und KI hat einen 1993 in Illinois begangenen Mord aufgeklärt.

•• 4 Min
DNA-Technologie und KI lösen jahrzehntealte ungelöste Mordfälle in den USA

Der Mord an Randy Gail Sperino galt mehr als drei Jahrzehnte als ungelöst. Die 34-Jährige wurde am Abend des 9. November 1993 in Granite City im US-Bundesstaat Illinois zuletzt lebend gesehen, als sie in einen Pickup stieg. Ihre Leiche wurde Stunden später auf einem nahegelegenen Feld gefunden, die Todesursache war stumpfe Gewalt. Die Identität des Täters blieb ein Rätsel.

DNA-Beweise, die am Tatort sichergestellt wurden, wurden mit den Standarddatenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen – ohne Treffer. Über drei Jahrzehnte hinweg verfolgten Ermittler des Sheriff's Office im Madison County Hinweise und befragten Hunderte von Personen. Der Fall schien dazu bestimmt, einer von mehr als 250.000 ungelösten Mordfällen in den USA zu bleiben.

Neuer Ansatz mit genetischer Genealogie

Dann versuchten Detektive im vergangenen Jahr einen neuen Ansatz. Sie sandten genetische Beweise an Othram, ein in Houston ansässiges Unternehmen, das DNA-Technologie einsetzt, um Täter bei kalten und aktuellen Straftaten zu identifizieren. Die Detektive ließen sich von den Techniken der investigativen genetischen Genealogie inspirieren, die 2018 zur Identifizierung des Golden State Killers, Joseph James DeAngelo, eingesetzt wurden. In jenem Fall erstellte ein Ermittlungsteam einen Stammbaum, um den Mörder zu identifizieren – möglich dank DNA-Daten, die Verwandte kommerziellen Datenbanken bereitgestellt hatten, ähnlich wie bei Verbraucher-Ancestry-Plattformen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen forensischen DNA-Tests, die im Allgemeinen auf einem direkten Vergleich zwischen Beweismaterial und einer bekannten Person beruhen, kann die investigative genetische Genealogie entfernte genetische Verwandte einer unbekannten Person identifizieren. Othram wandte diese Technik an, um den Mörder von Sperino aufzuspüren. Obwohl das eigene DNA-Profil des Täters nicht verfügbar war, ermöglichten Profile, die von seinen entfernteren Verwandten eingereicht wurden, dem Unternehmen, ein männliches Familienmitglied zu identifizieren.

„Dieser Hinweis hat den Fall gelöst", sagte Captain Tim Lawrence vom Madison County Sheriff's Office. Der entscheidende Hinweis führte die Detektive zu Albert „Buddy" Zigler, 70, der dann das Geständnis ablegte. Er wurde im Mai dieses Jahres angeklagt. Wes Sperino, Gails Sohn, erklärte auf einer Pressekonferenz: „Ich habe endlich Abschluss und weiß endlich, wer das getan hat."

KI durchforstet 2.000 Seiten Akten

Die Technik, die die Detektive zu Zigler führte, gilt als revolutionär für die Lösung forensischer Fälle. Sie war äußerst erfolgreich darin, Fälle mit nicht identifizierten menschlichen Überresten zu lösen und Verdächtige in langjährigen Ermittlungen zu identifizieren. Othram gibt an, tausende Fälle gelöst zu haben. Der Chief Executive des Unternehmens, David Mittelman, vergleicht die investigative genetische Genealogie mit einem GPS-System: „Das DNA-Profil ist das GPS-Signal und es sagt ‚du gehörst hierher'. Aber um zu verstehen, wo ‚hierher' ist, braucht man eine Karte." Öffentliche Aufzeichnungen, Nachrufe und Volkszählungsdaten erstellen diese Karte, damit die Wissenschaftler von Othram nachvollziehen können, wie verschiedene Stammbäume miteinander verbunden sind.

Mittelman weist jedoch darauf hin, dass die DNA-Technologie nur bis zu einem bestimmten Punkt hilft, bevor „eine Kaskade von Ermittlungsschritten" erforderlich ist. DNA-Wissenschaft ist nicht die einzige Technologie, die Detektiven bei der Lösung kalter Fälle hilft. Eine der Herausforderungen bei großen Ermittlungen ist die schiere Menge an Beweismaterial. Beamte, die die Ermordung von Sperino untersuchten, erkannten, dass KI ihnen helfen könnte, durch die Berge von Beweisen zu waten, die sie seit 1993 angesammelt hatten. Sie nutzten eine Plattform namens Centerline AI des Softwareunternehmens CentralSquare aus Florida, um mehr als 2.000 Seiten Akten zu analysieren und Beweise für DNA-Tests zu identifizieren, die zum Durchbruch im Fall führten. Die KI half ihnen, Zeitlinien zu rekonstruieren und Zeugeninformationen zu organisieren.

„Es ist so viel einfacher, als wenn ein Detektiv 2.000 Seiten durchlesen müsste", sagt Lawrence. Sein Team konnte mit der KI wie mit einem Chatbot interagieren. Dies half auch bei der Vernehmung von Zigler, nachdem sie ihn ausfindig gemacht hatten. Die Detektive konnten Fragen an die KI stellen, um herauszufinden, „ob Zigler die Wahrheit gesagt hat", so Lawrence. Aber die Technologie sei „nur so gut wie der Ermittler". Es komme ein Punkt, an dem man „die Technologie hinter sich lässt und die Menschen aufspüren und mit ihnen sprechen muss".

Datenschutz und Finanzierung als Hürden

Auch die investigative genetische Genealogie hat ihre Grenzen. Mittelman sagt: „Sie kann nicht jeden Fall lösen. Wenn Sie keine DNA haben, können Sie diese Technik nicht wirklich anwenden." „Aber diese Technik ist weitaus leistungsfähiger und hat eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, Identitäten zutage zu fördern, als sich auf die Chance zu verlassen, irgendwo in einer Datenbank einen Treffer zu finden", fügt er hinzu.

Während Firmen wie Othram nur Ancestry-Plattformen nutzen, bei denen Nutzer der Abgleichung mit den Strafverfolgungsbehörden zugestimmt haben, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der ethischen Implikationen. „Es gibt erhebliche Datenschutzbedenken", sagt Denise Syndercombe Court, Professorin für forensische Genetik am King's College London. Während eine Person möglicherweise zugestimmt hat, dass ihre DNA verwendet wird, haben genetische Verwandte dies möglicherweise nicht getan.

Ein weiterer Hürde ist mangelnde Finanzierung. Mittelman sagt: „Jede Strafverfolgungsbehörde möchte dies tun. Es gibt einfach nicht viele Mittel dafür." Manchmal werden Fälle durch Spenden oder Crowdfunding finanziert. Othram betreibt eine Website, auf der Fälle aufgelistet sind, die Mitglieder der Öffentlichkeit finanzieren können. Während investigative genetische Genealogie in Ländern wie Schweden, Dänemark und Australien übernommen wurde, wird sie im Vereinigten Königreich noch nicht genutzt. Das Home Office führt eine Studie durch, um zu prüfen, ob sie im UK eingeführt werden sollte, antwortete jedoch nicht auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme.

Das Vereinigte Königreich sei bereits in einer starken Position, sagt Syndercombe Court. „Wir haben eine so effiziente DNA-Datenbank, dass Sie, sobald Sie irgendeine DNA vom Tatort erhalten, über eine 65-prozentige Chance verfügen, einer Person einen Namen zu geben, was enorm leistungsstark ist", sagt sie.

Investigative Genetische GenealogieOthramCold CaseDna-AnalyseKünstliche IntelligenzForensikDatenschutzMadison County

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.